Unterkünfte müssen Gedanken der Humanität Rechnung tragen
Zur Aussprache über die Große Anfrage „Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Sachsen-Anhalt“ erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Unterbringung von Asylsuchenden und der geduldeten ehemaligen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, deren Antrag rechtskräftig abgelehnt worden ist, muss einen Standard haben, der die Würde des einzelnen Menschen achtet. Die Unterkunft muss sowohl dem Gedanken der Humanität und der sozialen Fürsorge als auch den ordnungspolitischen und öffentlichen Interessen gerecht werden.
In Sachsen-Anhalt gibt es klare Leitlinien für die Unterbringung und für die soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern. Die mit der Integrationsbeauftragten unseres Landes abgestimmten Leitlinien des Innenministeriums verfolgen das Ziel, eine angemessene Unterbringung von Flüchtlingen zu realisieren. Entsprechend den Leitlinien sollen Familien mit mindestens einem Kind sowie Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind nach Beendigung der Wohnverpflichtung in der Aufnahmeeinrichtung des Landes vorrangig mit eigenem Wohnraum versorgt werden. Für Personen außerhalb eines Familienverbandes sehen die Leitlinien eine Unterbringung in Wohnungen in der Regel mit Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens vor.
Für die Gemeinschaftsunterkünfte besteht das Gebot, dass die Unterbringung menschenwürdig und ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen zu gestalten ist. Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben sind in den Betreiberverträgen zu konkretisieren und umzusetzen. Die Landkreise und kreisfreien Städte tragen eine große Verantwortung, dass die Leitlinien anständig umgesetzt werden, und sind auch für die regelmäßige Überwachung des ordnungsgemäßen Zustands der Gemeinschaftsunterkünfte verantwortlich. Bauliche oder hygienische Mängel, egal von wem verschuldet, sind nicht hinnehmbar. Wie uns die Beantwortung der Großen Anfrage gezeigt hat, führt zudem das Landesverwaltungsamt im Rahmen der Fachaufsicht regelmäßige unangemeldete und anlassbezogene Kontrollen in den Gemeinschaftsunterkünften durch.“