Unser Naturschutzgesetz wird effizienter
In der heutigen Landtagssitzung wurde das Gesetz zur Änderungen des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Dazu erklärt Jürgen Stadelmann, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Investitionsvorhaben und andere bauliche Maßnahmen gehen zumeist mit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einher. Diese Vorhaben definiert das Naturschutzrecht als Eingriff und verpflichtet den jeweiligen Verursacher/die jeweilige Verursacherin zur Vermeidung der Beeinträchtigungen bzw. zu Kompensationsleistungen.
Eingriffe in die Natur sind aber zum Teil kurzfristig nötig, beispielsweise bei Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Änderung des § 10 – Verfahren bei Eingriffen in Natur und Landschaft – soll ermöglichen, dass der Eingriff bei Hochwasserschutzmaßnahmen im Falle von öffentlich-rechtlichen Auftraggebern zunächst ohne festgestellte Kompensation zügig erfolgen kann. Denn hier ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass Ausgleich oder Ersatz in jedem Fall wie gesetzlich vorgeschrieben erfolgen werden. Damit wird der Schutz von Leben und Gut der Menschen beschleunigt, die naturschutzfachlichen Maßnahmen nur zeitlich verschoben – ohne qualitative Abstriche.“