Tierschutz macht sich nicht nur an Gesetzen fest
Zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und die Mitwirkungsrechte von Tierschutzvereinen in Sachsen-Anhalt erklären die Sprecher für Umwelt sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jürgen Stadelmann und Bernhard Daldrup:
„Die Tierschutzstandards haben sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Die regelmäßigen Kontrollen, insbesondere durch die Veterinärämter, sichern die hohen Standards. In unseren Augen sind daher die Tierärzte im Land die geeigneten Anwälte für die Tiere. Aber auch der Verbraucher an der Theke ist gefragt, Tierwohl durch seinen Kauf zu honorieren. Wir dürfen auch die Verantwortung Heimtierhalter nicht ausblenden, wie es der vorliegende Gesetzentwurf tut.
Ein Zentimetertierschutz allein, also das reine Festmachen von Tierwohl an einer Zentimeterzahl, reicht für die Zukunft nicht, hier ist allerdings die Wissenschaft gefordert, geeignete Indikatoren zu finden. Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir ab, da es fraglich ist, ob die darin getroffenen Festlegungen tatsächlich geeignet sind, das Tierwohl zu befördern und verwaltungstechnisch effektiv umzusetzen sind. Die Durchsicht des Gesetzentwurfes führt uns bei der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen zu großer Skepsis.“
„Die eigentliche Zielrichtung des Gesetzentwurfs ist klar zu erkennen. Es ist nicht das Klagerecht, sondern über die Anhörungs- und Beteiligungsrechte an einzelbetriebliche und sensible Daten zu gelangen, die für Kampagnen und politische Zwecke missbraucht werden können“, so Daldrup.
„Wir wollen den Tierschutz im Land weiter befördern und hierbei aber auf geeignete Maßnahmen setzen. Hierzu haben wir erste Thesen auf unserer Homepage unter https://www.cdufraktion.de/themen/themenblog/ veröffentlicht, zu der wir die Bevölkerung aufrufen, mit uns ins Gespräch zu kommen“, erklärt Stadelmann abschließend.