Thomas: Gesetzentwurf muss auch die Belange der Vereine berücksichtigen
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat angesichts einer Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft den Entwurf zum Gaststättengesetz als gute Grundlage für die weitere Diskussion bezeichnet. Es galt, die Belange der Vereine in gleichem Maße zu berücksichtigen wie die Belange der privatwirtschaftlichen Gastronomie.
„Mit der Einführung des Anzeigeverfahrens beschleunigen und vereinfachen wir die Genehmigungen. Es wird in den nächsten Wochen noch Gesprächsbedarf in der Sache geben. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen klaren Zeitplan vereinbart. Ich bin sicher, dass wir ein Gesetz beschließen, das die gemeinwohlorientierte Vereinsarbeit nicht beeinträchtigen wird“, so Thomas.