Thomas: Ein Beitrag für weniger Bürokratie und unkomplizierte Genehmigungsverfahren
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat den Entwurf zum neuen Gaststättengesetz als ausgewogen begrüßt. Es galt, sowohl die Belange der Gastronomen, als auch jene der gemeinnützigen Vereine und Institutionen zu berücksichtigen.
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat Sachsen-Anhalt eines der fortschrittlichsten Gaststättengesetze in Deutschland. Die bundesrechtliche Regelung hatte für den Betrieb einer Gaststätte eine objekt- und personenbezogene Erlaubnis vorgesehen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf werden wir in Sachsen-Anhalt das gemischte Erlaubnisverfahren abschaffen und ein an das Gewerberecht orientiertes Anzeigeverfahren für den Betrieb einer Gaststätte einführen. Das sind ein Entgegenkommen an die Gastronomen und ein Beitrag für weniger Bürokratie und unkompliziertere Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus sorgen wir im mitteldeutschen Wirtschaftsraum für eine Harmonisierung der Gesetzeslage“, so Thomas.
Für die gemeinwohlorientierten Vereine entfalle der im Ursprungsentwurf vorgesehene Zwang zum Führen von Mitgliederlisten. „Wir befinden uns in einem stetigen Spannungsfeld zwischen gewerblicher Gastronomie mit entsprechenden Auflagen, Steuern, Mieten und Hygienevorschriften einerseits und der sogenannten Vereinsgastronomie auf beispielsweise Sportplätzen, Dorffesten oder bei den Feuerwehren andererseits. In den Koalitionsfraktionen bestand der Wille, die Balance zwischen öffentlichem Leben und wirtschaftlicher Betätigung in der Gastronomie herzustellen“, so Thomas.