Thomas: Deutliche Erleichterungen für die Anmeldung neuer Gaststätten
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat das neue Gaststättengesetz als Beitrag für weniger Bürokratie bezeichnet.
„Noch nie war es so einfach, ein gastronomisches Gewerbe in Sachsen-Anhalt anzumelden. Wir haben das Genehmigungsverfahren in ein Anzeigeverfahren umgewandelt. Wer künftig ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, kann dies nach § 14 der Gewerbeordnung tun, indem er die zuständige Behörde vier Wochen vorher schriftlich darüber informiert. Wer eine Straußwirtschaft betreiben will, muss dies in Zukunft spätestens zwei Wochen vorher anzeigen. Dies ist eine deutliche Erleichterung. Wir kommen damit den Wünschen der Gastronomen im Land entgegen“, so Thomas.
Mit der Anlehnung an das Thüringer Gaststättengesetzt ermögliche man ferner die Angleichung mitteldeutscher Gesetzgebungen.