System muss mit Konsolidierungsanreizen weiterentwickelt werden
Zur heutigen Debatte um den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Kay Barthel:
„Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) unseres Landes stößt weder an seine Grenzen, noch hat es eine grundsätzliche Reform nötig. Mit der Änderung des FAG geht es uns um die systematische Weiterentwicklung innerhalb des vorhandenen Systems. Hauptkritikpunkt ist und bleibt für die CDU-Fraktion die latente Anreizfeindlichkeit der aktuellen Ausgleichsmechanismen. Die Bereitschaft zur Verbesserung der eigenen Einnahmen wird nicht belohnt und führt erst recht nicht zu Überschüssen, die zur Tilgung der Altfehlbeträge eingesetzt werden können. Das System kannibalisiert sich selbst und produziert in der Folge eher Bedürftigkeit als Leistungsbereitschaft. Durch die jetzt vorgeschlagene Kürzung, ausgerechnet bei den Tilgungsleistungen, wurde dieser Effekt nun auch noch verstärkt. Die CDU-Fraktion hält diesen Weg ausdrücklich für falsch und die Kürzungen an dieser Stelle für nicht sachgerecht.
Es ist festzustellen, dass die Frage der systematischen Weiterentwicklung des FAG unter der Maßgabe von mehr Verteilungsgerechtigkeit insbesondere bei der Binnenverteilung und die Schaffung von zusätzlichen Konsolidierungsanreizen Schwerpunkte sein werden.“