Schwerpunktsetzung in der neuen EU-Förderperiode ist richtig
Auf der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt wurde über einen Gesetzentwurf zum Klimaschutz beraten. Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jürgen Stadelmann:
„Nicht nur die Konferenz zum kommunalen Klimaschutz vor zwei Wochen ist beispielhaft für die zahlreichen und umfangreichen Anstrengungen von Kommunen, Verwaltung und Wirtschaft, sich für den Klimaschutz zu engagieren. Im Land Sachsen-Anhalt werden auch alle Maßnahmen der Landesregierung seit vielen Jahren auf ihre Auswirkungen auf das Klima hin geprüft.
Eine eigene Anpassungsstrategie an den Klimawandel wird ständig weiterentwickelt und fortgeschrieben. Empfehlungen und Unterstützung für alle Bereiche des alltäglichen Lebens – von den Bürgerinnen und Bürgern über die regionale Wirtschaft bis hin zur öffentlichen Verwaltung – werden unter anderem mit Hilfe der Landesenergieagentur (LENA) gegeben. Dieser Prozess, bei dem alle zusammenwirken, muss weitergeführt und die Anstrengungen auf dem Gebiet des Klimaschutzes intensiviert werden.
Die EU hat folgerichtig einen Schwerpunkt für die Förderung in der nächsten Periode bis 2020 auf die Unterstützung zur Vermeidung des Ausstoßes von Kohlendioxid gelegt. So sind in den für die neue Förderperiode zu erstellenden, integrierten, städtischen und gemeindlichen Entwicklungskonzepten (ISEK/IGEK) Themen des Klimaschutzes ausdrücklich einzubeziehen. Damit aber die Konzepte und daraus folgenden Maßnahmen weiterhin förderfähig bleiben, dürfen wir sie nicht zur zusätzlichen Pflichtaufgabe machen. Kommunen und Verwaltung haben längst erkannt, dass Energieeffizienz und Anpassung an den Klimawandel ihre Haushalte nachhaltig positiv beeinflussen.“