Schutz informeller Selbstbestimmung muss wiederhergestellt werden
Zum Antrag „Vertrauliche Kommunikation fördern“ erklärt Kay Barthel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und Redner im Plenum für die Fraktion:
„Vor dem Hintergrund der durch den sogenannten ‚Whistleblower‘ Edward Snowden bekannt gewordenen Massenüberwachung durch verschiedene Geheimdienste hat die 87. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eine Entschließung zur ‚Gewährleistung der Menschenrechte bei der elektronischen Kommunikation‘ verabschiedet. Darin heißt es, dass die ‚tendenziell unbegrenzte und kaum kontrollierte Überwachung der elektronischen Kommunikation aller‘ das weltweit anerkannte Recht auf Privatheit in ‚täglich wiederkehrender millionenfacher Weise‘ verletze.
Der Schutz der informellen Selbstbestimmung muss wiederhergestellt und dauerhaft gesichert werden. Dazu sind auch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen erforderlich.
Mit dem vorliegenden Antrag sollen nun diesbezüglich Handlungsoptionen und der Handlungsbedarf aus Landessicht beurteilt und ggf. deren Umsetzung angegangen werden.“