Schröder/Budde: Koalition bringt weitere kommunale Entlastungen auf den Weg
In der heutigen gemeinsamen Klausur der Vorstände der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD wurde über den Doppelhaushalt 2015 / 2016 beraten. Sie haben sich darauf verständigt, jeweils 10 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung zu stellen, um die Mehrbelastungen aus Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen abzufangen. Die Mittel dafür werden aus dem Ausgleichsstock des Landes umgeschichtet. Insgesamt werden damit im FAG Veränderungen in Höhe von 57,5 Millionen Euro im Jahr 2015 und 68 Millionen Euro im Jahr 2016 gegenüber dem Haushaltsplanentwurf erreicht.
Die Koalitionsfraktionen sind sich einig, dass die bisherige Auftragskostenpauschale für die Kommunen ohne Reduzierung fortgeschrieben wird. Mit der Auftragskostenpauschale werden auf kommunaler Ebene Aufgaben des Landes wahrgenommen.
Damit wird ein gemeinsames Anliegen der Koalitionsfraktionen auch im nächsten Doppelhaushalt umgesetzt. „Die ursprüngliche Reduzierung von 64 Millionen Euro ist damit vom Tisch“, so der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder. „Wir werden damit Punkte im Haushalt aufnehmen, die wir seit dem Sommer intensiv mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen besprochen haben“, erklärte Katrin Budde, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorsitzende.
Die Haushaltsberatungen befinden sich auf der Zielgeraden. Eine Schlussrunde zur Klärung von Detailfragen ist noch vor der Bereinigungssitzung des Finanzausschusses vorgesehen.