Scheurell: Wiederaufbau läuft kontinuierlich – Fristen noch einmal verlängert
Der Landtag hat heute auf Antrag der Koalitionsfraktionen entschieden, die bestehenden Antragsfristen für Anträge auf Hilfen zur Beseitigung der Hochwasserschäden auf den 30. Juni 2015 zu verlängern. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Der Wiederaufbau nach dem Hochwasser 2013 läuft kontinuierlich. Derzeit sind bereits weit über 23.000 Anträge auf finanzielle Hilfe mit einem Fördervolumen von über 600 Millionen Euro bewilligt worden. Davon konnten bisher mehr als 274 Millionen Euro ausgezahlt werden. Durch zum Teil langwierige Abstimmungs- und Planungsprozesse ist eine fristgerechte Antragstellung bis zum 31. Dezember 2014 allerdings nicht in allen Schadensfällen möglich. Deswegen wird die Antragsfrist noch einmal um ein halbes Jahr auf den 30. Juni 2015 verlängert.
Klar ist aber auch: Neben finanzieller Hilfe zur Beseitigung entstandener Schäden muss auch der vorbeugende Hochwasserschutz künftig noch schneller als bisher umgesetzt werden. Genehmigungsverfahren müssen weiter gestrafft und wasser-, bau- und raumordnungsrechtliche Instrumente des vorsorgenden Hochwasserschutzes angepasst werden.“