Sachsen-Anhalt braucht ein modernes Gleichstellungsgesetz!
Im Ergebnis der Veranstaltungsreihe „Gleichstellungspolitische Gesprächsrunde“ der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und der Frauen-Union der CDU Sachsen-Anhalt streben die Unterzeichner einer Magdeburger Erklärung ein Gleichstellungsrecht für Sachsen-Anhalt analog zum Freistaat Thüringen an:
„Sachsen-Anhalt braucht ein modernes Gleichstellungsgesetz! Gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist das Land verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Dieser Verfassungsauftrag muss, insbesondere für den öffentlichen Dienst, in Sachsen-Anhalt noch ein weiteres Stück in die Realität umgesetzt werden.
Zur Verbesserung der beruflichen Chancen, insbesondere von Frauen im öffentlichen Dienst, braucht Sachsen-Anhalt ein Gleichstellungsgesetz nach Thüringer Regelungsvorbild. Ein modernes Gleichstellungsgesetz ist ein notwendiger Beitrag auf dem Weg in eine chancengerechte Gesellschaft. Die Verwirklichung der Chancengleichheit der Geschlechter in unserer Gesellschaft ist eine Aufgabe für uns alle. Der Landesgesetzgeber ist gefordert, mit der dafür gebotenen Gründlichkeit bis Ende 2015 die geeigneten Rahmenbedingungen durch ein Gleichstellungsgesetz zu schaffen. Hierbei sollen die Erfahrungen anderer Bundesländer einbezogen werden.“
Gleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt-Eckpunkte:
„Gesetzesziel zur Durchsetzung der Gleichstellung muss es insbesondere sein, in der Verwaltung des Landes, unabhängig von ihrer Rechtsform, in den kommunalen Gebietskörperschaften und in den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, den Anteil von Frauen und Männern zu erhöhen, soweit sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Unterrepräsentanz liegt vor, wenn der Frauen- oder Männeranteil jeweils unter 40 von Hundert liegt.
Weitere Gesetzesziele müssen die Schaffung von Bedingungen sein, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen sowie der Ausgleich von Nachteilen, die als Folge einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung entstehen.
Maßnahmen der geschlechterspezifischen Förderung und der Gleichstellung haben dabei immer den Grundsatz des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu beachten.“
Unterzeichner:
Siegfried Borgwardt MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer und Vorsitzender der Arbeitsgruppe für Recht, Verfassung und Gleichstellung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Edwina Koch-Kupfer MdL
Gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Angela Gorr MdL
Frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Nicole Rotzsch MdL
Vorsitzende des Beirates „Frauen in Führungsfunktionen“
Sabine Wölfer
Vorsitzende der Frauen-Union der CDU Sachsen-Anhalt