Probleme können bereits heute vor Ort gelöst werden
Zum Antrag „Kitas in Vierteln mit besonderem Entwicklungsbedarf besser ausstatten“ erklären Peter Rotter, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Eduard Jantos, Sprecher für Kinder und Jugend sowie Redner im Plenum für die CDU-Landtagsfraktion:
„Aus Sicht der CDU-Fraktion bedarf es dieses Antrages nicht, da wir bei der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes mit den von den Regierungsfraktionen bereits vorgenommenen Veränderungen Vorsorge dafür getroffen haben, dass die von den Grünen vorgetragenen möglichen Probleme bereits heute vor Ort gelöst werden können. Eines 2,6 Millionen Euro teuren Modellprojekts – wie es im Antrag gefordert wird – bedarf es daher nicht.
Mit der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes haben wir geregelt, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verantwortlich für die Vorhaltung einer an den Bedürfnissen von Familien und Kindern orientierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Struktur von Tageseinrichtungen sind. Sie haben eine Bedarfsplanung gem. § 80 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des VIII. Buches des Sozialgesetzbuches aufzustellen. Mit den kreisangehörigen Gemeinden, Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, den Trägern der freien Jugendhilfe und dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe ist in allen Phasen der Bedarfsplanung das Benehmen herzustellen. Das bedeutet, dass im Fall des Bestehens eines Viertels mit besonderem Entwicklungsbedarf dieses Problem vor Ort bekannt ist, in diesem Verfahren entsprechend aufgegriffen und gelöst werden kann.
Des Weiteren können die von den Grünen skizzierten Problemlagen Eingang in die Konzeption des Einrichtungsträgers finden und dann bei den zukünftig zu führenden Entgeltverhandlungen mitberücksichtigt werden.
Schließlich berücksichtigt nach unserer Auffassung auch das veränderte Programm ‚Bildung elementar‘ dieses Anliegen.“