Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist hinreichend gewahrt
Zur Landtagsdebatte um die Ablehnung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklären Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, und Dietmar Krause, Mitglied der Arbeitsgruppe Inneres und Sport:
„Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen und die Berücksichtigung ihrer Belange kann man grundsätzlich unterstützen. Fraglich ist nur, ob man diese Forderungen mit verpflichtenden gesetzlichen Vorgaben versehen muss. Die Grünen wollen, ohne Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten, verbindliche Strukturen einführen, obwohl hier völlig offen ist, wie diese den Belangen von Kindern und Jugendlichen dienlich sein sollen.“
„Meine Fraktion ist der Auffassung, dass sich die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht staatlich verordnen lässt. Darüber hinaus sollte man nicht so tun, als ob Kinder und Jugendliche nicht die Möglichkeit der Mitwirkung am kommunalen Geschehen haben. Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen und die Einbindung ihrer Bedürfnisse werden durch die kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften zur Einrichtung von Interessensvertretern, Beauftragten und Beiräten in den Kommunen, hinreichend gewahrt. Zwingenden Handlungsbedarf, die eigenverantwortliche Entscheidung und damit das kommunale Selbstverwaltungsrecht hier aufzuweichen, sehen wir nicht“, so Kolze.
„Die Stärkung der Beteiligungsrechte zur Mitwirkung am kommunalpolitischen Geschehen wird nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion durch das Kommunalrechtsreformgesetz auch besser, da allumfassender, umgesetzt. Wir haben mit dem Kommunalrechtsreformgesetz eine umfassende Fortentwicklung der kommunalverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur bürgerschaftlichen Teilhabe und zur Mitwirkung am kommunalpolitischen Geschehen auf den Weg gebracht und so eine Stärkung der Beteiligungsrechte auf kommunaler Ebene bewirkt. Den Blickwinkel haben wir hier jedoch nicht ausschließlich auf Kinder und Jugendliche verengt.
Zu der Forderung, durch Gesetz die kreisfreien Städte und Landkreise dazu zu verpflichten, hauptamtliche Kinder- und Jugendbeauftragte zu bestellen, nur so viel: Eine solche Verpflichtung greift in die Organisations- und Personalhoheit der kreisfreien Städte und Landkreise ein, ist mit finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen verbunden und unterfällt damit dem durch die Landesverfassung vorgesehenen Konnexitätsprinzip. Für das Land bestünde die Pflicht zu einem Ausgleich der erhöhten finanziellen Aufwendungen, die durch die pflichtige Bestellung hauptamtlicher Kinder- und Jugendbeauftragter entstehen. Neben der geforderten Aufgabenzuweisung machen sich die Grünen jedoch bei einer Bestimmung über die Deckung der Kosten rar“, erklärt Krause.
„Die von den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgesehenen verpflichtenden Regelungen bedeuten Überregulierung und sind Ausdruck eines Misstrauens gegenüber der kommunalen Ebene. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab“, so Kolze und Krause abschließend.