Mindestlohn bei Berufsabschluss statt ab 18!
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich Montagabend zu einer gemeinsamen Sitzung mit der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag getroffen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Themen Energiewende und Mindestlohn. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder:
„Die CDU-Landtagsfraktion setzt auf das parlamentarische Verfahren im Bundestag und hält Änderungen hinsichtlich des Mindestlohngesetzes für sinnvoll. Im Interesse Sachsen-Anhalts liegt es beispielsweise, dass die landesweiten Tarifverträge Berücksichtigung finden, die nicht automatisch in das Entsendegesetz aufgenommen werden. Andernfalls müssten trotz vorhandener Landesregelungen im Tarifrecht sofort 8,50 Euro bezahlt werden. Die notwendige Anpassungszeit ist aber für die betreffenden Branchen wichtig. Darüber hinaus ist der Mindestlohn nicht willkürlich am Alter festzumachen. Anspruch auf den Mindestlohn sollten diejenigen haben, die im Regelfall über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen. Dies stärkt die berufliche Bildung.“
Originalton des Fraktionsvorsitzenden zum Thema: O-Ton André Schröder