Landwirtschaft hat Zukunft – Anreiz- statt Verbotspolitik
Heute wurde auf der Tagung der agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Landtagen gemeinsam mit Vertretern des Deutschen Bundestages die „Wörlitzer Resolution“ verabschiedet. Die aus der dreitägigen Tagung in Wörlitz resultierenden Beschlüsse unter dem Leitthema „Landwirtschaft hat Zukunft – Anreize statt Verbote“ sollen dabei helfen, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei als starke Rückgrate unserer ländlichen Räume wahrzunehmen.
„Land- und Forstwirte sind vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer, die durch ihre Leistungen ihr Einkommen sichern und denen unternehmerische Freiheit eingeräumt werden muss. In diesem Zusammenhang haben wir in der Resolution auch einige Forderungen formuliert“, so Bernhard Daldrup, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
„Die Vorschläge zum Greening im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gehören bis spätestens 2016 auf den Prüfstand. Wir fordern die Abschaffung dieses ‚Bürokratiemonsters‛ und stattdessen die Errichtung eines finanziell besser und komfortabler ausgestatteten Anreizsystems“, so Christina Schulze Föcking, Vorsitzende der agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen sowie stv. Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen.
Weitere Schwerpunkte, die in der Resolution festgehalten wurden, sind folgende:
– Der Flächenausgleich durch die Pflege vorhandener Natur- und Landschaftselemente aus bäuerlicher Hand soll zukünftig im Vordergrund stehen.
– Wir unterstützen Photovoltaik beispielsweise auf Dachflächen, aber nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.
– Ein geeigneter Fonds soll für den Ausgleich von Schäden, die durch diese wildlebende Tiere entstehen, für die geschädigten Tierhalter eingerichtet werden.
– Der Bund als Flächeneigentümer soll über die Flächen der Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) seinen Beitrag dazu leisten, die noch bestehenden Flächen im angemessenen Rahmen und zu vertretbaren Preisen unter der Berücksichtigung eines bäuerlichen Leitbildes an die Bundesländer zu übertragen.
– Neben dem technischen Hochwasserschutz sind weitere präventive Hochwasserschutzmaßnahmen zunehmend gefragt. Hierbei setzen wir auf den vernünftigen Dialog mit den Landwirten. Enteignungen darf es grundsätzlich nicht geben, Eingriffe und Auflagen müssen finanziell entschädigt werden. Es sind in allen Ländern Regelungen für die Landwirte zu finden, die Planungssicherheit ermöglichen.
– Insbesondere ist weiterhin jeder Verstoß gegen bestehende Tierschutzvorschriften mit den Mitteln des Rechtsstaates konsequent zu sanktionieren.
– Die Vorbehalte gegen Stallbauten werden wir nicht durch die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände unterstützen, da es nicht zu mehr Tierwohl führen wird, sondern für das Durchsetzen von Einzelinteressen missbraucht werden kann.
Hintergrund
Die Beschlüsse der „Wörlitzer Resolution“ finden Sie hier.