Landesregierung muss Übertragbarkeit der Budgetmittel von Schulen gewährleisten
Die Praxis des Umgangs mit Budgetmitteln, die den Schulen zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung stehen, muss nach Ansicht des bildungspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Hardy Peter Güssau, und des Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung und Kultur, Dr. Gunnar Schellenberger, kritisch hinterfragt werden:
„Wir haben es offensichtlich mit einer Praxis der Mittelbewirtschaftung zu tun, die den Schulen eher Spielräume nimmt, als ihnen Spielräume zur Eigenverantwortung und Selbständigkeit gem. § 24 des Schulgesetzes eröffnet. Das Problem ist, dass Haushaltsjahr und Kalenderjahr nicht übereinstimmen. Es muss den Verantwortlichen dennoch gelingen, sowohl die überjährige Verwendung von Schulbudgetmitteln für Klassenfahrten wie auch den Einsatz von Mitteln für schulinterne Fortbildungen zu ermöglichen“, so Güssau.
„Wir werden in Abstimmung mit den Kollegen im Finanzausschuss des Landtages im Ausschuss für Bildung und Kultur eine Initiative starten, die genau die Schwachpunkte der bisherigen Praxis anspricht und einer Lösung zuführt. Dazu werden wir als CDU einen Selbstbefassungsantrag im Ausschuss für Bildung und Kultur stellen. Wenn wir es mit der Eigenverantwortung und Selbständigkeit der Schulen ernst meinen, müssen wir handeln. Wir fordern die Landesregierung dazu auf“, so Dr. Schellenberger abschließend.