Kurze: UKW-Übertragung über 2014 hinaus ermöglichen
Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird heute in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes beraten. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Radio in Sachsen-Anhalt auch nach dem 31. Dezember 2014 über Ultrakurzwelle (UKW) empfangen werden kann. Denn trotz des Ausbaus von Digitalradio nutzen auch in Sachsen-Anhalt die allermeisten Menschen nach wie vor analoge Empfangsgeräte. Wir wollen nicht, dass diese Geräte schon ab dem kommenden Jahr unbrauchbar sind.
Der Gesetzentwurf schöpft die den Ländern im Mai 2012 eröffnete Verlängerungsmöglichkeit der analogterrestrischen Rundfunkverbreitung maximal aus. UKW bliebe in Sachsen-Anhalt so noch bis Ende 2025 empfangbar. Mit der Verlängerung des Übergangszeitraums wollen wir mehr Planungssicherheit für die Rundfunknutzer und die Rundfunkanbieter schaffen.“
Hintergrund:
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Infratest für die Landesmedienanstalten (Digitalisierungsbericht 2013) verfügen rund 93,6 Prozent der 40 Mio. deutschen Haushalte über eine analoge Radioempfangsquelle (UKW). 4,5 Prozent der Haushalte verfügen über eine Digitalradio-Empfangsquelle (DAB/DAB+). 22,2 Prozent können Web- oder Internetradio empfangen und rund 28,4 Prozent Kabel oder Satellit nutzen.