Kurze: Präventiver Jugendmedienschutz kann gesetzlichen Jugendmedienschutz nicht ersetzen
Der Landtag berät heute das Thema präventiver Jugendmedienschutz. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Für uns ist klar: Meinungs- und Pressefreiheit finden ihre Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend. Deswegen ist mit der CDU-Fraktion ein Verzicht auf den gesetzlichen Jugendmedienschutz auch nicht zu machen. Das deutsche Jugendschutzsystem hat Vorbildfunktion für viele Länder in Europa. Gleiches gilt auch für die Umsetzung des Konzepts der regulierten Selbstregulierung. So steht es im aktuellen Bericht über die Durchführung der Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages in Sachsen-Anhalt vom 25. März 2014 (Drs. 6/2950). Bei der Neuregelung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages muss der Konvergenz der Medien Rechnung getragen werden. Das bedeutet unter anderem auch, dass die Regelungen über die Altersgrenzen hinreichend differenziert sind.“