Kurze: LINKE gönnt Bürgerinnen und Bürgern Senkung des Rundfunkbeitrags nicht
Der Landtag wird auf seiner morgigen Sitzung den 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) verabschieden. Dieser sieht erstmalig eine Senkung des Rundfunkbeitrags vor. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher und stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht und fällt mit der Höhe des Rundfunkbeitrags. Mit dem 16. RÄStV wird nach Jahrzehnten des steigenden Betrags erstmalig eine Senkung vollzogen. Mit dieser Entscheidung werden klare Maßgaben umgesetzt, die schon vor der Umstellung der Rundfunkfinanzierung auf ein Beitragssystem gegeben wurden. Auch der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte beschlossen (Drs. 6/566), dass etwaige sich ergebende Mehreinnahmen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Bürgerrinnen und Bürgern und Unternehmen zurückzugeben sind. Gerade weil die Umstellung auf einen Rundfunkbeitrag eine Gerechtigkeitslücke zugunsten der ehrlichen Betragszahlerinnen und Beitragszahler schließt, erstaunt das Verhalten der LINKEN. Sie gönnt ihnen die Senkung des Rundfunkbeitrags ganz offenbar nicht. Wenn der LINKEN die jetzige Senkung zu gering ist, ist sie herzlich eingeladen, Vorschläge zu unterbreiten, an welchen Stellschrauben sie drehen möchte, um höhere Senkungspotenziale zu erschließen.
Nach der allgemeinen Senkung geht es jetzt darum, die Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände der Rundfunkfinanzierungsreform in den Blick zu nehmen. Diese werden derzeit evaluiert. Für die CDU-Fraktion ist klar: Bei den Zusatzbelastungen für die gewerbliche Wirtschaft durch den Rundfunkbeitrag muss es Nachbesserungen geben. Das betrifft insbesondere die Belastung von nicht privaten, gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen.“