Kurze: Keine Ablenkungsmanöver auf Kosten von Beitragszahlern und Wirtschaft
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat in einem Sonderbericht an die Länder mitgeteilt, dass der Rundfunkbeitrag bei einem Verzicht auf Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk um 1,25 Euro ansteigen müsste. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze:
„Mit dem Ergebnis des Sonderberichts bestätigt sich, dass die von mancher Seite zuletzt wieder verstärkt geforderte Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den Spielraum für eine erkennbare Beitragssenkung nehmen würde. Die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darf aus unserer Sicht am Ende nicht zur Ausrede werden, den Beitrag doch nicht abzusenken. Denn die Beibehaltung des derzeit geltenden Beitrags trotz Mehreinnahmen von rund 1,15 Mrd. Euro in 2013 bis 2016 wäre der von erheblichen Mehrbelastungen betroffenen Wirtschaft nicht zu vermitteln. Für die CDU-Landtagsfraktion bleibt es deswegen dabei: Der Beitrag muss zunächst erkennbar sinken und die nicht systemkonforme Veranlagung von nicht-privaten, gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen aufgehoben werden, bevor über eine stellenweise Aufhebung von Werbung oder gar neue Aufgaben diskutiert wird.“