Kurze: Gebot der Staatsferne gilt auch für Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag diskutierte heute einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, der unter anderem eine Stärkung der interkulturellen Kompetenz im MDR zum Ziel hatte. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Das Bemühen von Grünen und Linken, mögliche Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag auf den MDR-Staatsvertrag vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen aktuell zu halten, ist unübersehbar. Dabei hat der Landtag von Sachsen-Anhalt bereits am 16. Mai 2014 einen klaren Beschluss gefasst und die Landesregierung beauftragt, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrages ergebenden Änderungsbedarfe am MDR-Staatsvertrag zu prüfen (Drs. 6/3115).
Heute hat sich gezeigt: Die Kritik der Grünen an einer aus ihrer Sicht zu großen Staatsnähe von Mitgliedern der Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks endet, wenn es um die Durchsetzung inhaltlicher Lieblingsprojekte geht. Denn dann darf die Landesregierung nach Meinung der Grünen gern ein wenig nachhelfen. Die Mitglieder des Rundfunkrates haben grundsätzlich die Aufgaben der Allgemeinheit zu vertreten und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Das Gebot der Staatsferne gilt auch für Bündnis 90/Die Grünen.“