Justizkostengesetz wird modernisiert
Zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Justizkostengesetzes und anderer Gesetze erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Justizkostengesetzes und anderer Gesetze verfolgt mehrere Zielrichtungen. Landesgesetzliche Regelungen, insbesondere das Justizkostengesetz unseres Bundeslandes, verweisen noch auf die veraltete Kostenordnung und die noch ältere Justizverwaltungskostenordnung des Bundes. Aufgrund der Modernisierung des Justizkostenrechts auf Bundesebene müssen die landesgesetzlichen Regelungen natürlich auch an die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden.
Unser derzeit noch geltendes Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Bedienstete der Gerichte und Staatsanwaltschaften verweist für die Anordnung der Fesselung von Untersuchungsgefangenen und einstweilig Untergebrachten durch die im Vorführdienst tätigen Justizwachtmeister noch auf die Strafprozessordnung des Bundes. Im Zuge der Föderalismusreform I gibt es im Bundesrecht nun diese Regelung nicht mehr. Daher muss auch diese Verweisung aufgehoben werden. Durch die Aufhebung der alten Rechtsgrundlage sollen die im Vorführdienst tätigen Justizwachtmeister die Fesselung der in ihrem Gewahrsam befindlichen Personen zukünftig einheitlich unter den Voraussetzungen der landesrechtlichen Rechtsgrundlage anordnen dürfen.
Ferner soll mit dem Gesetzentwurf erreicht werden, dass die bei den gemeindlichen Schiedsstellen tätigen Schiedspersonen eine höhere Anzahl von Fällen zur eigenen Bearbeitung zugewiesen bekommen. Es dürfte bekannt sein, dass die gemeindlichen Schiedsstellen in Sachsen-Anhat im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich weniger ausgelastet sind. Wir brauchen jedoch mehr Routine bei der Bearbeitung der an die Schiedsstellen herangetragenen Angelegenheiten. Für dieses Ziel sollen die Bezirke, für die die Gemeinden Schiedsstellen einrichten müssen, auf 35.000 Einwohner vergrößert werden. Durch die Vergrößerung des Bezirks werden die Schiedspersonen natürlich auch mehr in Anspruch genommen.
Ein weiterer Regelungskomplex des Gesetzentwurfs betrifft Änderungen, die sich aus dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts aus dem letzten Jahr ergeben. Diese Änderungen eröffnen den Ländern die Möglichkeit, die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Antragsteller von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe in den von Richtern zu entscheidenden Verfahren vom Richter auf den Rechtspfleger bzw. in den Fachgerichtsbarkeiten auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu übertragen. Die sich ergebende Möglichkeit der Übertragung der Prüfung soll in Sachsen-Anhalt nicht anzuwenden sein. Das aus gutem Grund. In Sachsen-Anhalt ist der Rechtspflegerdienst statistisch höher belastet als der richterliche Dienst. Dies begründet die Gefahr, dass es durch die Übertragung der Prüfung zu spürbar längeren Bearbeitungszeiten kommen würde.
Als letzter Punkt des Gesetzentwurfs soll die Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes in Sachsen-Anhalt bis Ende 2019 verlängert werden.“