GdP vergaloppiert sich
Der heutigen Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Dienstvereinbarung, die Härtefallregeln bei Versetzungen regelt, nicht mitträgt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Der aktuell vorgelegte Entwurf einer Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung der Organisationsentwicklung der Landespolizei zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Polizeihauptpersonalrat ist sachgerecht, ausgewogen und muss unterzeichnet werden. Vorgesehen ist in diesem Entwurf, dass die Sozialverträglichkeit eines Arbeitsort- oder Dienstwechsels gemäß einem festgelegten Punkteschema zu prüfen ist. Die Dienstvereinbarung ist geeignet, soziale Härten bei der Polizeistrukturreform zu vermeiden.
Die Forderung des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Uwe Petermann, dass eine Arbeitsstelle nicht mehr als 40 km vom derzeitigen Dienst- bzw. Wohnort entfernt sein darf, ist weltfremd. Die Umsetzung dieser Forderung würde zu einer Ungleichbehandlung der Landesbeamten in Sachsen-Anhalt führen. Insbesondere im Justizvollzug müssen Landesbeamtinnen und Landesbeamte oft längere Strecken täglich pendeln. Wenn die GdP mit ihrer Forderung die Mitarbeit an dem Reformvorhaben einstellen will, muss diese gegebenenfalls auch ohne Zustimmung der Gewerkschaft umgesetzt werden. Die überzogene Forderung der GdP darf nicht dazu führen, das Reformvorhaben im politischen Raum infrage zu stellen. Herr Petermann vergaloppiert sich an dieser Stelle eindeutig.“