EU-Naturschutzrecht evaluieren und weiterentwickeln
Auf der Tagung der umweltpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen und Bundestagsfraktion auf Rügen haben sich die Abgeordneten insbesondere mit der Notwendigkeit der Weiterentwicklung des EU-Naturschutzrechtes beschäftigt. Dazu äußert sich der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jürgen Stadelmann:
„Natur ist nicht statisch, sondern entwickelt sich ständig weiter. Daher ist es nur folgerichtig, dass sie zukünftig auch so wahrgenommen und Naturschutz folglich als dynamisch verstanden wird. Dahingehend muss EU-Naturschutzrecht untersucht und angepasst werden.“
Eine solche Anpassung müsse insbesondere beim Artenschutz erfolgen. Hier habe es viele positive Entwicklungen in den vergangenen Jahren gegeben – so bspw. beim Biber, Wildgänsen oder dem Fischotter. Für 25 Prozent der Arten sei der von der EU geforderte günstige Erhaltungszustand in Deutschland auch erreicht (siehe: Ergebnisse des dritten nationalen Berichts über den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland für 2007-2012).
„Trotz des günstigen Erhaltungszustands mancher Tierarten bleiben diese streng geschützt. Das macht ein Eingreifen des Menschen in die Population bei Überpopulation, bspw. beim Biber, fast unmöglich. Durch die starren Regelungen wird die Akzeptanz des Artenschutzes bei den Bürgerinnen und Bürgern eher aufs Spiel gesetzt, als sie zu befördern. Denn mancherorts werden die Vorgehen so wahrgenommen, als gehe Arten- vor Menschenschutz. Das darf so nicht weitergehen.
Daher haben wir einhellig gefordert, dass der bestehende europäische Schutzstatus, wie er auch über die Anhänge der Flora-Fauna-Habitat (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie festgelegt wurde, alle fünf Jahre überprüft werden soll und dementsprechend anzupassen ist.
Das EU-Naturschutzrecht ist dringend zu überarbeiten und den regionalen Entwicklungen stärker anzupassen. Ein Biber in Brandenburg ist streng geschützt – schwimmt er auf die andere Seite der Oder nach Polen, ist dies nicht mehr der Fall und es darf ohne großen bürokratischen Aufwand in die Population zur Gefahren- und Schadensabwehr eingegriffen werden. Das ist ein gutes Beispiel für die Tücken des bestehenden Rechts“, so Stadelmann.
Darüber hinaus sollten bei der für die biologische Vielfalt wichtigen Wiedervernetzung von Lebensräumen, die eine ökologische Durchgängigkeit ermöglichen, die in der Region lebenden Menschen, insbesondere die Nutzerinnen und Nutzer des Landes, frühzeitig in die Maßnahmenplanung mit einbezogen werden.
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