Erfolge der Haushaltspolitik honorieren und Anreize schaffen
Zur heutigen Debatte um den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Kay Barthel:
„Die CDU-Fraktion hat die Erwartung, dass unsere Landesregierung weiterhin für den Einsatz einer Föderalismuskommission III wirbt, in der auch die Parlamente mitwirken sollen. Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind keine reine Fiskalpolitik, sondern vor allem auch Strukturpolitik. Deshalb halten wir es im Hinblick auf die Verteilungsgerechtigkeit für unverzichtbar, strukturellen Unterschieden künftig durch zusätzliche Bedarfsindikatoren Rechnung zu tragen. Demografie, Beschäftigungs- und Arbeitslosenquote haben auf den Finanzbedarf der Länder erheblichen Einfluss. Darüber hinaus wollen wir, dass es für die Empfängerländer deutliche Anreize gibt, ihre Einnahmesituation zu verbessern. Gleichzeitig soll bei den Geberländern das Ergebnis ihrer erfolgreichen Politik in Form von Einnahmesteigerungen nicht vollständig durch den Länderfinanzausgleich aufgezehrt werden. So soll für Wählerinnen und Wähler sowie Gewählte stärker als bisher erkennbar sein, ob ein Land gut oder schlecht regiert wird. Diese verstärkte Erkennbarkeit darf nicht durch andere Ausgleichsmechanismen aufgelöst werden.
Föderalismus und Eigenständigkeit können nicht bedeuten, dass das Anhäufen von Schulden Ländersache ist und deren Tilgung die Gemeinschaft übernehmen darf. Wir setzen eher auf die Stärkung der Kompetenzen des Stabilitätsrates und könnten uns vorstellen, dass die Höhe der Konsolidierungshilfen künftig noch stärker an die Konsolidierungserfolge der Länder geknüpft wird.
Die Erfolge unserer Haushaltspolitik werden inzwischen jenseits unserer Landesgrenzen wahrgenommen, oftmals mehr als wir selbst das tun. Deshalb sollten wir nicht den Fehler machen, bei diesem Thema in die allgemeine Bittstellerrhetorik zu verfallen und klar Position beziehen.“