Eine der modernsten Kommunalverfassungen Deutschlands
Zur zweiten Lesung des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Durch das Gesetzesvorhaben ‚Kommunalrechtsreform‛ werden die bestehenden Regelungen der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und des Verbandsgemeindegesetzes in einer Kommunalverfassung zusammengeführt.
Insbesondere mit Blick auf unsere alte Gemeindeordnung, die an vielen Stellen aufgrund der zahlreichen Änderungen und Verweisungen schlichtweg nicht mehr lesbar und verständlich war, haben die Koalitionsfraktionen Handlungsbedarf gesehen. Minister Stahlknecht hat in der bewährten Arbeitsweise mit einem dem Regierungsentwurf vorgeschalteten Diskussionsprozess mit Gesprächen, Workshops und Regionaltagungen reagiert. Im parlamentarischen Beratungsverfahren wurden zentrale Forderungen der Kommunalen Spitzenverbände umgesetzt, die in den Ausschussberatungen vorgetragen worden sind.
Sachsen-Anhalt hat nunmehr eine der modernsten Kommunalverfassungen in Deutschland. Wir geben damit den vielen in den Kommunen ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen ein verständliches Regelwerk an die Hand.“