Der Staat hat eine Schutzpflicht!
Zur Beratung des Antrags der Linksfraktion „Konsequenzen aus dem BGH-Urteil im Fall Oury Jalloh ziehen – Praxis polizeilicher Ingewahrsamnahme auf den Prüfstand stellen“ erklärt Ralf Wunschinski, stellvertretender innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Dem Staat erwächst bezüglich der von ihm in Gewahrsam genommenen Personen eine Schutzpflicht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass ihnen niemand Schaden zufügt, und dass der Betroffene auch vor Selbstverletzungen geschützt ist.
Wir haben ein Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, das klar die rechtlichen Voraussetzungen für den polizeilichen Gewahrsam regelt und damit den rechtsstaatlichen Erfordernissen Rechnung trägt. Der Grundsatz der richterlichen Entscheidung ist hierbei in den Polizeigesetzen aller Länder gleich ausgestaltet.
Nach den Ereignissen im Jahr 2005 wurden umfangreiche Maßnahmen für den polizeilichen Gewahrsam angewiesen. Eine eigens hierfür eingesetzte Arbeitsgruppe überprüfte alle Gewahrsamsräumlichkeiten in Sachsen-Anhalt.
Ein durch Gesetz vorgegebener klarer Regelungsrahmen, eine durch Erlass angeordnete lückenlose Dokumentation der Gewahrsamnahme, die Überprüfung und Dokumentation der Rechtmäßigkeit der Gewahrsamnahme einschließlich der Herbeiführung der richterlichen Entscheidung und die ständige Überprüfung der Gewahrsamsräumlichkeiten und der durchgeführten Ingewahrsamnahmen: Missstände liegen hier nicht vor! Aus den tragischen Ereignissen des Jahres 2005 wurden die richtigen Schlussfolgerungen gezogen.
Zu der von den LINKEN geforderten Entschädigung für die Hinterbliebenen von Oury Jalloh nur so viel: Ich denke, diese Frage sollten wir ihm Rahmen der Gewaltenteilung den zuständigen Gerichten überlassen.