Der Landkreis Salzlandkreis erhielt insgesamt über 815.000 Euro
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Dazu äußern sich die Sprecher der Arbeitsgruppen Finanzen sowie Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Kay Barthel und Frank Scheurell, sowie der für den Wahlkreis zuständige Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion aus dem Salzlandkreis, Dr. Gunnar Schellenberger.
„Die Unterstützung des Landes für den Salzlandkreis sowie für die Städte Hecklingen, Ilberstedt und Schönebeck, zur Umsetzung kommunaler Straßenbauprojekte, ist großartig. Das Land wird auch darüber hinaus, trotz notwendiger Haushaltskonsolidierung, wichtige Investitionen fördern. Dabei wird es die Kommunen nicht allein lassen. Wir freuen uns, dass nun zahlreiche Bauprojekte realisiert werden können“, so Barthel und Scheurell.
Dr. Schellenberger fügt hinzu: „Das Land übernimmt damit den Eigenanteil der Kommunen, den sie auf Grund ihrer angespannten Haushaltssituation nicht aufbringen können. Im Gegenzug bemühen sich die Kommunen, ihre eigenen Haushalte zu konsolidieren – ein gelebtes Beispiel für das Bündnis für starke Kommunen. Das soll auch künftig so erfolgreich fortgesetzt werden.“
Hintergrund
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist die Kommune dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.