Datenschutznovelle trägt zu einem modernen und bürgernahen Datenschutz bei
Zur Einbringung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch die Landesregierung erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Gleich zu Beginn der laufenden Wahlperiode haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 09. März 2010 eingebracht. Es wurde beschlossen, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auch die Überwachung der nicht-öffentlichen Stellen übernimmt. Der Landesbeauftragte kontrolliert seitdem auch im nicht-öffentlichen Bereich die Einhaltung des Datenschutzes in völliger Unabhängigkeit. Die Novelle war eine kleine smarte Lösung zur Umsetzung der Vorgaben des EuGH.
Es bestand aber bereits im September 2011 ein interfraktioneller Konsens, dass neben der notwendigen Anpassung der datenschutzrechtlichen Vorschriften an die Vorgaben des EuGH auch eine dringende Modernisierung des Datenschutzrechtes in Sachsen-Anhalt vorgenommen werden soll. Daher haben alle Landtagsfraktionen mit gemeinsamen Entschließungen mit den Drucksachennummern 6/388 und 6/1545 die Landesregierung gebeten, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes zu erarbeiten und einzubringen. Dieser soll die nötige Anpassung unseres Rechtsrahmens für den Datenschutz an den Stand der Wissenschaft und Technik gewährleisten und dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz und eine Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung tragen.
Die Landesregierung ist dieser Bitte nachgekommen und hat den Entwurf für eine Novelle des Datenschutzgesetzes vorgelegt, die gemeinsam mit unserem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Harald von Bose, erarbeitet worden ist. Man hat sich bei der Erarbeitung am Rechtsrahmen des Bundesdatenschutzgesetzes orientiert.
Aus Sicht meiner Fraktion trägt die Novelle zu einem modernen und bürgernahen Datenschutz bei.“