Das neue Familienfördergesetz ist da!
Zur heutigen Einbringung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung und zur Neuordnung der Förderung sozialer Betreuungsangebote erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Peter Rotter:
„Wir freuen uns, dass es den Regierungsfraktionen mit der heutigen Einbringung des Gesetzentwurfes gelungen ist, die Förderung der sozialen Beratungsstellen in Sachsen-Anhalt und der Kinder- und Jugendarbeit in unserem Bundesland verbindlich zu regeln.
Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, eine verbindliche Zusammenarbeit der unterschiedlichen Beratungsstellen im Sinne einer integrierten psychosozialen Beratung sowie eine Einbindung der Beratungsangebote in die kommunale Sozial- und Jugendhilfeplanung zu erreichen.
Die soziale Infrastruktur vor Ort kann auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte somit einheitlich geplant werden. Synergieeffekte werden erschlossen, weil Beratungsangebote verbunden werden können, die bislang nebeneinander bestanden. Beratungssuchende Bürgerinnen und Bürger können zukünftig Beratungsangebote ‚aus einer Hand‛ in Anspruch nehmen.
Ziel des Gesetzes ist des Weiteren eine verbindliche Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Dazu werden die Jugendpauschale und das Fachkräfteprogramm miteinander verschmolzen. Hiervon profitieren die Kinder und Jugendlichen in den Kommunen, weil die Angebote zielgenauer auf ihre Wünsche und Vorstellungen ausgerichtet werden können. Das Land unterstützt die örtlichen Träger verbindlich mit 70 Prozent der Kosten. Die Höhe der Haushaltsansätze bleibt auf dem Niveau von 2014.“