Bundesgesetzliche Neuregelung zur Optionspflicht berücksichtigt Lebensumstände junger Menschen
Zur Landtagsdebatte um die Forderung der Oppositionsfraktionen, den Optionszwang vollständig abzuschaffen, erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Am 3. Juli 2014 wurde im Bundestag die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts bezüglich der sogenannten Optionspflicht beschlossen. Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, werden zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten Optionspflicht befreit. In bestimmten Fällen wird damit die Mehrstaatigkeit akzeptiert. Bisher mussten sie sich bis zum vollendeten 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
Die Befreiung von der Optionspflicht betrifft in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die eine andere ausländische Staatsangehörigkeit als die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen, wenn sie im Inland aufgewachsen sind.
Im Inland aufgewachsen ist, wer
• sich seit acht Jahren gewöhnlich im Inland aufgehalten hat,
• sechs Jahre im Inland eine Schule besucht hat oder
• über einen im Inland erworbenen Schulabschluss oder eine im Inland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.
Um für Einzelfallgerechtigkeit in besonders gelagerten Fällen sorgen zu können, ist im Gesetz darüber hinaus eine Härtefallklausel vorgesehen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 19. September 2014 zugestimmt.
Die gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene berücksichtigt die Lebensumstände vieler optionspflichtiger junger Menschen und betont zugleich den besonderen Wert, den die deutsche Staatsangehörigkeit für das Zusammenleben hat.“