Borgwardt: Unterstützung des Landes ist unabdingbar
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung haben alle im Landtag vertretenen Fraktionen einen Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2015/2016 eingebracht. Dieser beinhaltet zusätzliche Haushaltsmittel für die Frauenhäuser und deren ambulante Beratungsstellen, die Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt, die Interventionsstellen und die Frauenzentren. Die bereits vorgesehenen Mittel in Höhe von jährlich 41.700 Euro werden um zusätzliche Mittel im Jahr 2015 in Höhe von 148.200 Euro und im Jahr 2016 in Höhe von 160.800 Euro verstärkt. Hierzu erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Als CDU-Fraktion begrüßen wir die Erhöhung dieses Haushaltstitels ausdrücklich. Leider findet Gewalt gegen Frauen und Kinder in unterschiedlichen Formen alltäglich und mitten unter uns statt. Es ist unsere Aufgabe dies entschlossen zu bekämpfen. Die im Land errichteten Frauenhäuser und deren ambulante Beratungsstellen, die Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt und die Frauenzentren haben sich als unverzichtbare Hilfseinrichtungen bewährt. Um die erreichte Qualität dieser Beratung und Hilfe zu gewährleisten, ist die Unterstützung des Landes unabdingbar. Ich freue mich, dass diese Initiative zur Erhöhung der Förderung von allen vier im Landtag vertretenen Fraktionen ausging.“