Bei Abschiebungen wird angemessen reagiert
Zur Debatte um den von der Opposition geforderten Abschiebestopp in Ebola-Gebiete erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und Dietmar Krause, Redner im Plenum für die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Ebola-Epidemie in mehreren Ländern Westafrikas ist der schwerste Ausbruch seit Entdeckung des Virus im Jahr 1976. Vor allem Sierra Leone, Liberia und Guinea sind betroffen. Die Zahl der Verdachts- und Todesfälle steigt weiterhin stark. Der Ebola-Ausbruch in Westafrika überfordert die Gesundheitssysteme in den betroffenen Ländern und droht, mühsam errungene Entwicklungsfortschritte zunichtezumachen.
Der Haushaltsausschuss im Bundestag hat in Reaktion auf die Epidemie weitere 85 Millionen Euro zur Eindämmung von Ebola in Westafrika bewilligt. Mit den bereits zugesagten 17 Millionen Euro stellt Deutschland insgesamt 102 Millionen Euro zur Verfügung. An Hilfsgeldern der EU von insgesamt 150 Millionen Euro trägt Deutschland einen Anteil von 30 Millionen Euro. Darüber hinaus hat die Bundeswehr eine Luftbrücke zum Transport von Hilfsgütern eingerichtet. Deutschland ist keineswegs untätig und lässt die Menschen vor Ort nicht allein.
Neben dieser dringend benötigten Hilfe vor Ort wird derzeit in vielen Landesparlamenten gefordert, Abschiebungen in die von Ebola betroffenen Länder auszusetzen und somit zeitlich befristet nicht zu vollziehen. Ich halte es für absolut notwendig, dass bei der Diskussion eines Abschiebestopps zunächst die Frage erörtert wird, wie viele Menschen denn tatsächlich von einer Abschiebung in diese Region bedroht sind. Aus Sachsen-Anhalt wurden seit dem 8. August 2014, dem Tag an dem die Weltgesundheitsorganisation WHO die Ebola-Epidemie in Westafrika zum internationalen Gesundheitsnotfall erklärte, keine Personen in die von Ebola betroffenen Staaten Liberia, Sierra Leone, Guinea und den Senegal abgeschoben.
Die CDU-Fraktion begrüßt daher die Haltung der Landesregierung, dass derzeit keine Notwendigkeit für eine generelle Aussetzung von Abschiebungen in die von der Ebola-Epidemie betroffenen Länder gesehen wird. Es sind, wenn überhaupt, nur sehr geringe Fallzahlen zu erwarten. Damit ist die Einzelfallprüfung nach § 60 a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz, wonach einem Ausländer eine Duldung erteilt werden kann, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern, das gegenüber einem generellen Abschiebestopp effizientere Verfahren. Hierdurch wird hinsichtlich der Entwicklung in Westafrika auch bei zu befürchteten Abschiebungen angemessen reagiert.“