Barthel: CDU-Fraktion sieht weiteren Änderungsbedarf beim FAG
Im Rahmen ihrer heutigen Klausurtagung hat die CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt den Kommunalen Finanzausgleich beraten. Dazu erklärt Kay Barthel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Mit Blick auf die weiter steigenden Asylbewerberzahlen halten wir es für notwendig, die erwarteten Mehrkosten von rund 7 Millionen Euro auszugleichen. Wir können die Mehrkosten nicht von den Landkreisen und kreisfreien Städten vorfinanzieren lassen. Diese haben bereits genug damit zu tun, die damit verbundenen Probleme vor Ort zu lösen. Eine Deckung der zusätzlichen Kosten über den Ausgleichsstock würde den Landeshaushalt auch nicht zusätzlich belasten. Ungeachtet dieses Vorschlages halten wir die Lösung dieses Problems für eine bundesstaatliche Aufgabe und hoffen, dass der Bund die Länder mit dem Problem nicht alleine lässt und die Mehrkosten übernimmt.
Ich kann nicht verstehen, weshalb der aktuelle Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) eine Kürzung im Bereich der Tilgungsaufwendungen vorsieht. Wenn wir die Konsolidierungspartnerschaft von Land und kommunaler Familie ernst nehmen, müssen wir deren Bemühungen beim Schuldenabbau unterstützen. Mit den Stark-Programmen haben wir das in der Vergangenheit erfolgreich getan und es wäre kontraproduktiv, wenn wir ausgerechnet an dieser Stelle kürzen. Meine Fraktion wünscht sich eher einen deutlich stärkeren Anreiz beim Schuldenabbau, anstatt überdurchschnittliche Sparbemühungen faktisch zu bestrafen.
Darüber hinaus halten wir die Beibehaltung des Vorwegabzugs für den kommunalen Straßenbau in Höhe von 5 Millionen Euro für notwendig. Auch finanzschwache Kommunen müssen künftig in ihre Straßen investieren können.“