Attraktivität der Pflegeberufe steigern
Damit auch in Zukunft die wachsende Zahl Pflegebedürftiger ihren Bedürfnissen entsprechend gepflegt und optimal versorgt wird, haben die gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-/CSU-Landtagsfraktionen auf ihrer Tagung am 30. Juni und 1. Juli 2014 in der „Berliner Erklärung“ Forderungen und Vorschläge unterbreitet, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Peter Rotter, und der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wigbert Schwenke:
„Herzstück der ‚Berliner Erklärung’ ist die Forderung nach einem Pflegeberufegesetz. Um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, müssen verstärkt Anreize geschaffen werden, Pflegeberufe zu erlernen. Ein erster Schritt zur Aufwertung der Arbeit der Pflegekräfte ist die Entwicklung eines einheitlichen Berufsbilds ‚Pflege’ mit einer generalistischen Grundausbildung und darauf aufbauender Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Das erhöht einerseits die Einsatzmöglichkeiten künftiger Pflegefachkräfte. Das Tätigkeitsfeld wird vielfältiger und reizvoller. Zudem vereinfacht es den Wechsel zwischen den Berufen in der Pflege, wodurch neue Karrieremöglichkeiten für Pflegefachkräfte entstehen. Eine wichtige Ergänzung besteht in der transparenteren und durchlässigeren Gestaltung des Aus- und Weiterbildungssystems im Bereich der Pflege. Ein entscheidender Faktor für eine qualitätsvolle Pflege und eine Steigerung der Berufszufriedenheit ist eine ausreichende Personalausstattung und eine angemessene Bezahlung der Fachkräfte. Hierfür müssen die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.“
„Die unverzichtbare Aufwertung der Pflegeberufe kann flankiert werden durch die Einrichtung einer Pflegekammer. Einige Bundesländer haben sich zu diesem Schritt entschieden, andere diskutieren dies. Die Pflegekammer soll hierbei den Pflegefachkräften als ein Sprachrohr für ihre Interessen dienen und daher u. a. verbindlich in allen Fragen der beruflichen Pflege, beispielsweise von Fortbildungsvorschriften und bei der Erarbeitung von entsprechenden Standards, beteiligt werden. Ob und inwieweit es dazu allerdings einer eigenen berufsständischen Kammer bedarf, gilt es abzuwägen. Ebenso zu berücksichtigen ist die Konsequenz einer Pflichtmitgliedschaft mit Kammerbeiträgen. Daher fordern wir, dass in den Bundesländern, in denen die Einführung einer Pflegekammer diskutiert wird, so bald wie möglich eine repräsentative Umfrage über die Errichtung einer Pflegekammer unter den betroffenen Berufsgruppen durchgeführt wird. In dieser Umfrage sollen die zentralen Aufgaben und Möglichkeiten einer Kammer einschließlich der Pflichtmitgliedschaft und der damit verbundenen Kosten dargestellt und die einzelnen beruflichen Fachgruppen einschließlich der Auszubildenden jeweils auch gesondert erfasst werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die weitere Diskussion, in die auch alternative Modelle einbezogen werden können. Auf Initiative der Regierungsfraktionen prüft die Landesregierung derzeit die Vor- und Nachteile einer Pflegekammer für Sachsen-Anhalt“, so Wigbert Schwenke heute in Magdeburg.