Asylverfahrensnovelle darf nicht blockiert werden
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Novelle zum Asylverfahrensgesetz auf Bundesebene erklärt Ralf Wunschinski, stellvertretender innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Migrationsströme in die Bundesrepublik haben in den letzten Jahren zugenommen. Vielen Menschen sind aufgrund der geopolitischen Lage auf der Flucht vor Folter, Vergewaltigung und Mord. Es gibt aber auch viele Menschen, die in ihren Heimatländern keine wirtschaftliche Zukunft sehen und sich in Deutschland gut bezahlte Arbeit und soziale Sicherheit erhoffen.
Wir erleben seit der Visaliberalisierung einen massiven Anstieg von Asylbewerberzahlen insbesondere aus den drei Westbalkanstaaten Mazedonien, Serbien und Bosnien-Herzegowina, obwohl dort keine systematische Verfolgung oder andere Gefahren für Leib und Leben drohen, die asylrechtlich relevant wären. Eine Expertenanhörung vom Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hat bestätigt, dass 49 Prozent der Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus diesen Ländern angeben, dass sie nach Deutschland kommen, weil sie hier arbeiten wollen oder der Schulbesuch und die medizinische Versorgung besser seien als bei ihnen zu Hause. Damit handelt es sich in den meisten Fällen nicht um Asylsuchende, sondern um Zuwanderer, für die unser Asylsystem nicht zuständig ist.
Hier ist entschlossenes Handeln notwendig. In diesem Sinne hat der Bundestag im Juli dieses Jahres die Novelle zum Asylverfahrensrecht beschlossen, durch die Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden.
Durch die Einstufung der drei Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten können die Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland damit auch schneller beendet werden. Das ist ein notwendiger Schritt. Unter den aktuellen zehn Hauptherkunftsstaaten befinden sich mit Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina drei Balkanstaaten, deren künftige EU-Mitgliedschaft diskutiert wird. Rund 25 Prozent der in Deutschland gestellten Asylanträge stammen von Bewerberinnen und Bewerbern aus diesen drei Ländern. Während die Asylanerkennung und der subsidiäre Schutz für alle Herkunftsländer bei rund 23 Prozent liegt, liegen die Anerkennungsquoten bei den genannten Balkanstaaten bei nahezu 0.
Es ist richtig, dass es in diesen drei Ländern Defizite gibt. Das gilt insbesondere für die Lage der Roma. Unser Asylsystem ist aber nicht der Ort, um die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme dieser Länder zu lösen. Dafür gibt es andere Instrumente, insbesondere die staatliche Entwicklungszusammenarbeit.
Die Novelle ist richtig und darf daher auch nicht im Bundesrat blockiert oder verhindert werden.“