Alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen um Rechtsrock zu verhindern
Zur Beratung des Antrags „zivilgesellschaftlichen Protest gegen Neonazikonzerte unterstützen – Kommunen nicht allein lassen“ erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Für die rechtsextremistische Szene sind Musikveranstaltungen wegen ihrer Identitätsstiftenden Funktion von zentraler Bedeutung. Hier geht es insbesondere darum, Jugendliche und junge Erwachsene an rechtsextremistisches Gedankengut heranzuführen. Unser Dank gebührt den vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die friedlich und ohne Waffen gegen Neonazikonzerte demonstrieren und so den Rechtsextremisten und ihrem Gedankengut entgegentreten.
Zum Umgang mit rechtsextremistischen Musikveranstaltungen hat das Innenministerium im Juli 2011 klare Leitlinien und Handlungsempfehlungen an Kommunen erlassen. Sie werden nicht einfach allein gelassen, so wie es die Protagonisten der Opposition gern behaupten. Wer darüber hinaus pauschal einfordert, dass man solche Konzertveranstaltungen einfach verbieten sollte oder müsste, der wird ganz schnell an die Grenzen unseres freiheitlichen Rechtsstaates stoßen. Denn grundlegende Freiheitsrechte einer Demokratie gelten für jedermann, also auch für diejenigen, die wegen ihrer Ideologie auf breite Ablehnung aller Demokraten stoßen.
Der Landtag hat heute erneut bekräftigt, dass von allen rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Auflagenverfügungen bis hin zum Abbruch von Konzertveranstaltungen nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch Gebrauch gemacht werden soll. Die kommunale Ebene ist hinsichtlich des Problems ‚Rechtsrock‛ sensibilisiert. Im Bedarfsfall muss eine enge fachaufsichtliche Begleitung erfolgen, um möglichst rechtssichere Entscheidungen zu gewährleisten. Um dem Phänomen Rechtsrock noch besser begegnen zu können, wurde die Schaffung einer Organisationseinheit im Landeskriminalamt zur Erkennung verbotener und indizierter rechtsextremistischer Musik veranlasst. Die ‚zentrale Informationsstelle für extremistische Musik‛ soll die Polizei- und Sicherheitsbehörden bei der Erfüllung ihrer gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben unterstützen.“