Alle bestandsfähigen Schulen sollten von Stark III profitieren
Der Landtag debattiert heute über den Antrag „Stark III-Förderkriterien entsprechend aktueller Entwicklungen bei der Schulnetzplanung überarbeiten“. Dazu erklärt Jürgen Stadelmann, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen und Abgeordneter aus der Altmark:
„In einem Land, welches zu über 90 Prozent aus ländlichem Raum besteht, ist es grundsätzlich richtig, dass wir uns eine kleinteilige Grundschullandschaft leisten. Auch die kleine Schule mit 80 Schülern im ländlichen Raum Sachsen-Anhalts soll in einem attraktiven baulichen Zustand sein. Viele Kommunen werden ohne Hilfe des Landes nicht in der Lage sein, diesen baulichen Zustand zu gewährleisten. Attraktive ländliche Räume leben auch von attraktiven und wohnortnahen Grundschulen. Der Verfassungsgrundsatz gleichwertiger Lebensbedingungen gibt hierfür die Vorlage.
Daher wäre es zu begrüßen, die Schulplanungsverordnung und die Richtlinie zur Schulbauförderung im Rahmen von Stark III so zu synchronisieren, dass tatsächlich jede bestandsfähige Schule saniert wird und in den Genuss der Landesförderung kommen kann. Im Hinblick auf die Mindestschülerzahlen ist eine Abweichung schwer zu akzeptieren.
Bestandsfähig sind eben nicht nur Schulen mit mehr als 100 Schülern, sondern auch die Schulen, die dauerhaft zwischen 80 und 100 Schüler nachweisen können. Ca. 30 Schulen im Land gehören dazu. Vorgaben der EU stehen nach unseren Informationen nicht im Weg. Dies gilt sowohl für die Mindestschülerzahl als auch für die Förderung von Schulen in freier Trägerschaft. Wir werden in der Koalition für dieses Ziel weiter werben.“