Abschaffung der Abschiebehaft ist weltfremd
Zur Landtagsdebatte „Abschiebehaft gehört auf den Prüfstand“ erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Die von den LINKEN geforderte Abschaffung der Abschiebehaft ist weltfremd. Es gibt in Deutschland ein verbindliches Aufenthaltsrecht und eine gesetzliche Ausreisepflicht. Abschiebungen und Abschiebehaft sind notwendige Mittel zur Durchsetzung rechtmäßiger Ausweisungen. Das deutsche Recht wird hierbei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in vollem Umfang gerecht, indem Abschiebungen das allerletzte Mittel, das Ultima Ratio, einer notwendigen Rückführung ist. Abschiebehaft droht aber nur in Fällen, in denen sich der Betroffene nicht an die Auflagen der Behörde hält, untertauchen will oder sich einer freiwilligen Ausreise verweigert.
Die gesetzliche Grundlage zur Anordnung der Abschiebehaft, die DIE LINKE abschaffen will, setzt im Übrigen auch der Anordnung durch ein unabhängiges gerichtliches Organ durch richterlichen Beschluss über die freiheitsentziehende Maßnahme voraus und gewährleistet dem Betroffenen Rechtsschutz durch den Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde.
Die hier maßgeblichen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes genügen in vollem Umfang den rechtsstaatlichen und meiner Meinung nach auch den humanitären Anforderungen. Das europäische Recht ist hier mit dem deutschen Recht in vollem Umfang in Einklang gebracht. Ich verweise hierzu auf die Rückführungsrichtlinie des Rats der Europäischen Union, wo eben auch die Abschiebhaft als Ultima Ratio vorgesehen ist.“