Vorliegendes Gesetz schafft für bisher mögliche Bestandsdatenauskünfte neue normative Grundlage
Zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Erhebung von telekommunikations- und telemedienrechtlichen Bestandsdaten“ erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Landtag von Sachsen-Anhalt kann nicht für sich beanspruchen, die große Bühne der Weltpolitik zu sein. Die Beratung zur Neuregelung der Erhebung von telekommunikations- und telemedienrechtlichen Bestandsdaten darf daher nicht mit der aktuellen Diskussion über Abhörskandale und die Überwachungsprogramme PRISM und TEMPORA der amerikanischen und britischen Geheimdienste vermischt werden. Das ist Unsinn, denn durch die Bestandsdatenabfrage erfolgt kein Abhören von Gesprächsinhalten!
Das vorliegende Gesetz schafft für die bisher möglichen Bestandsdatenauskünfte im Bereich der Gefahrenabwehrarbeit der Polizei und für den Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes eine den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügende, neue normative Grundlage.
Ein Beispiel aus dem Bereich des Gefahrenabwehrrechts: Die Ermittlung des Aufenthaltsortes einer vermissten oder suizidgefährdeten Person ist nur mit Auskünften über Standortdaten der gefährdeten Person möglich. Eine Ermittlung des Aufenthaltsortes ist auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert. Wir wollen genau für diesen Fall die gesetzliche Befugnis der Polizei zur Einholung der notwendigen Auskünfte erhalten.“