Verständliches und anwendungsfreundliches Regelwerk auf den Weg gebracht
Zum Kommunalrechtsreformgesetz, das heute in der 48. Sitzung des Landtages behandelt wurde, erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Wir brauchen diese einheitlichen und verständlichen Vorschriften für die ehrenamtlich und hauptamtlich in den Kommunen Tätigen. Insbesondere unsere alte Gemeindeordnung ist an vielen Stellen aufgrund der zahlreichen Änderungen und Verweisungen ein Regelwerk, das selbst für Juristen nicht mehr lesbar und verständlich ist. Den vielen Ehrenamtlichen und Nichtjuristen in den Gemeinderäten wird durch das Kommunalrechtsreformgesetz ein verständliches und anwendungsfreundliches Regelwerk an die Hand gegeben. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Ebenso begrüßen wir hier die Herangehensweise bei der Erarbeitung des einheitlichen Kommunalverfassungsgesetzes durch das Innenministerium. Das Ministerium leitet noch vor einer Kabinettsbefassung einen Diskussionsprozess mit Gesprächen, Workshops und Regionaltagungen mit denjenigen ein, für die wir dieses Regelwerk beraten. Diese praktischen Erfahrungen, Erwartungen und Änderungsvorschläge sind Grundlage der Entwurfsfassung der Landesregierung.“
Eine zentrale Zielsetzung des Gesetzentwurfs sei es, die Bedingungen für die Teilhabe erheblich zu erleichtern und so die Mitwirkung und direkte Beteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen zu stärken.
„Das von der Verfassung vorgeschriebene System der repräsentativen Demokratie mit gewählten Vertretern der Bürgerschaft hat sich bewährt. Die wesentlichste Form der Bürgerbeteiligung ist also die Teilnahme an den Wahlen. Daher ist unserer Auffassung nach der richtige Ansatzpunkt, hier auch die größtmögliche Bürgerbeteiligung herbeizuführen. Ich bin der festen Überzeugung, dass zum Beispiel die Stichwahl aufgrund der im Vergleich zum ersten Wahlgang eigentlich immer geringeren Wahlbeteiligung perspektivisch abgeschafft gehört“, so Kolze abschließend.
Hintergrund:
Bereits im Vorfeld des Kabinettsverfahrens wurde kritisiert, dass die Quoren für die Wahlbeteiligung am Bürgerentscheid zu hoch angesetzt seien. Wir wollen die Quoren beim Bürgerentscheid nicht verändern. Es gäbe ein Problem mit der Legitimation, wenn bei einem Bürgerentscheid deutlich weniger als 25 Prozent der Wahlbeteiligten abstimmen würden.