Unterkommission wird sachgerechte Entscheidungsgrundlage erarbeiten
Zur Debatte um die Weiterführung der Parlamentsreform in der sechsten Legislaturperiode erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Siegfried Borgwardt:
„Sachsen-Anhalt ist vom demografischen Wandel in Deutschland in besonderer Weise betroffen. Die Bevölkerung unseres Landes wird kleiner, das wissen wir. Diesem Bevölkerungsrückgang muss auch das Parlament gerecht werden und zugleich darauf achten, dass die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie auch weiterhin gewährleistet wird.
Die Vorschläge zur Verkleinerung des Landtages beinhalten immer auch Überlegungen einer Änderung des Verhältnisses von Direkt- und Listenmandaten. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass uns die Ausgestaltungsspielräume für das Wahlrecht von Artikel 42 Abs. 1 der Landesverfassung vorgegeben werden. Unser Wahlsystem verbindet das Persönlichkeitswahlrecht mit den Grundsätzen der Verhältniswahl. Durch die Verfassung ist uns vorgegeben, dass es für eine verfassungskonforme Änderung des Wahlrechts auch ein interfraktioneller Konsens notwendig ist. Der Eigennutz einzelner politischer Kräfte darf nicht über dem Gesamtinteresse des Parlaments stehen.
Bevor wir uns aber konzeptionell Gedanken insbesondere über die künftige Größe des Landtages machen, sollten wir zunächst einmal den von der Landesregierung – spätestens 36 Monate nach Beginn dieser Wahlperiode – vorzulegenden Bericht über die eintretenden Veränderungen der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen abwarten und diesen auswerten.
Richtig ist, dass der Landtag bei den Festlegungen des Abgeordnetengesetzes und des Wahlgesetzes in eigener Sache entscheiden muss. Daher ist es grundsätzlich sachgerecht, dass hier durch eine Unterkommission des Ältestenrates die Einbindung externen Sachverstands und die Mitwirkung der Landtagsverwaltung erfolgen soll.“