Tragfähiger Kompromiss in einer schwierigen Zeit
Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Bernhard Daldrup, befürwortet den bisher erreichten Kompromiss in der EU-Agrarpolitik bis 2020:
„Durch das Engagement der Bundesregierung konnten, entgegen kritischer Äußerungen der GRÜNEN auf Bundesebene, viele Verbesserungen in der neuen EU-Förderperiode erreicht werden. Besonders im Vergleich zu ersten Entwürfen einer Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2015.
Nicht nachvollziehbar sind daher auch die Vorschläge der GRÜNEN, fünfzehn Prozent der Agrarmittel von der ersten in die zweite Säule der GAP für die Entwicklung des ländlichen Raums zu verschieben. Sie verkennen, dass die Landwirtschaft schon beim sogenannten ‚Greening‛ durch die Ausweisung von fünf Prozent als ökologische Vorrangfläche einen zusätzlichen Umweltbeitrag zu leisten hat!“
Ein Kompromiss beim Greening sei jedoch gefunden worden, so Daldrup weiter. Positiv sei daran, dass der Anbau heimischer Eiweißpflanzen integriert werden konnte. Auch die Förderung von Junglandwirten und Betriebsgründern nehme nun einen angemessenen Raum ein. Darüber hinaus werde es für Nebenerwerbslandwirte insgesamt weniger Bürokratie geben. Alles in allem sei damit in der EU-Agrarpolitik ein richtiger Schritt in Richtung Verbesserung der Stellung kleinerer landwirtschaftlicher Unternehmen sowie eine stärkere Berücksichtigung der sogenannten „benachteiligten Gebiete“ erfolgt.
„Nun kommt es darauf an, die Maßnahmen der Reform im Interesse der Landwirte und der Bevölkerung insgesamt in Deutschland auch umzusetzen. Der Vorschlag der bayerischen Landesregierung, die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‛ (GAK) um 200 Millionen Euro aus Bundesmitteln aufzustocken, sollte von der Bundesregierung wohlwollend geprüft werden“, so Daldrup abschließend.
Hintergrund:
Greening bedeutet, dass die Direktzahlungen für landwirtschaftliche Unternehmen an eine Ökologisierungskomponente gebunden werden. Heißt: Der Landwirt erhält seine Direktzahlungen nur, wenn fünf Prozent der Flächen als biologische Vorrangflächen gewertet werden können. Diese Flächen können z.B. Landschaftselemente oder Brachland sein.
Bei der GAP werden Maßnahmen zur Stützung der Märkte (erste Säule) und zur Entwicklung des ländlichen Raums (zweite Säule) unterschieden. Die erste Säule umfasst die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Unternehmen. Die zweite Säule soll die Reformen der ersten Säule flankieren und gleichzeitig einen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit in ländlichen Räumen leisten.