Stadelmann: Regelungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger
In der heutigen Landtagssitzung wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften beschlossen. Jürgen Stadelmann, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, erklärt dazu:
„Die konkreten Gesetzesschwerpunkte sind:
1. Es wird keinen generellen Anschlusszwang geben!
2. Es herrscht ein Bestandsschutz für bestehende Anlagen, wenn die Ableitung des Niederschlagswassers ordnungsgemäß funktioniert. Dies muss der Bürger nicht noch extra nachweisen.
3. Nur dann, wenn eine Versickerung des Niederschlagswassers nicht schadlos möglich ist, soll ein Anschluss verlangt werden können. Dafür genügen allein wirtschaftliche Gründe nicht aus, sondern es muss wasserwirtschaftlich ein Erfordernis vorhanden sein (Versickerungsfähigkeit, Grundwasserstand usw.).
4. Ziel ist eine generelle Verwaltungsvereinfachung: durch die Niederschlagwasserbeseitigungskonzepte soll mehr Transparenz herrschen, in welchen Gebieten ortsnah versickert werden kann und in welchen ein Anschluss an das Kanalnetz erfolgen soll. Dafür müssen die Gemeinde bzw. der Verband untersuchen, wo die ortsnahe Versickerung oder Beseitigung möglich ist.
5. Mit den von uns eingebrachten Änderungen reagieren wir auf die Sorgen der Bürger.
Wir wollen gegen das Problem vorgehen, dass 27 Prozent der Landesfläche vernässungsgefährdet sind. 11 Prozent der Betroffenen haben in Fragebögen angegeben, dass Versickerungsprobleme die Ursache für Vernässungserscheinungen sind.
Wo solche Probleme aufgetreten sind, muss es rechtlich möglich sein, zum Wohle der Allgemeinheit zu handeln. Dies geschieht, indem eine geordnete Ableitung des nicht reinigungsbedürftigen Oberflächenwassers zukünftig durchgesetzt werden kann.
Jedoch dort, wo bisher ohne Probleme versickert wurde, soll auch weiterhin versickert werden.
Die oben genannten Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfes waren seit längerem in der Diskussion und Anfragenden auch bekannt. Dies wurde in der öffentlichen Darstellung bisher jedoch nicht berücksichtigt. Die Mutmaßungen, wonach ein allgemeiner Anschlusszwang zu einem Kostentreiber für die Hauseigentümer wird, sind damit entkräftet.“