Stadelmann: Wassergesetz – handhabbare Regelungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger getroffen
In der heutigen Sitzung des Umweltausschusses haben die Koalitionsfraktionen des Landtages von Sachsen-Anhalt noch wesentliche Änderungen zum Gesetzentwurf des Wassergesetzes des Landes eingebracht.
Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jürgen Stadelmann, erklärt die Faktenlage:
„Neben einer Verwaltungsvereinfachung bei der Beitragserhebung wurde auch klargestellt, dass die Unterhaltungsverbände die Geobasisdaten, die bei den Gemeinden vorliegen, kostenfrei zur Beitragserhebung nutzen können.
Nochmals wurden Anpassungen beim sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang vorgenommen. So sind Eigentümer von privaten Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen vom Anschluss an eine Leitung befreit, wenn das Niederschlagswasser bisher schadlos beseitigt wurde und dieser Befreiung keine wasserwirtschaftlichen Gründe entgegenstehen. Damit genießen bestehende Anlagen, von der Regenwassertonne bis zur Versickerung, Bestandsschutz.
Wasserwirtschaftliche Gründe sind ausdrücklich keine ‚wirtschaftlichen‛ Gründe, sondern hydrologische Gründe wie beispielsweise Bodendurchlässigkeit oder Grundwasserspiegel.
Dem Vorrang der ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung wurde darüber hinaus in §79 Absatz 4 Rechnung getragen. Dort wurde noch ergänzt, dass Niederschlagswasser in geeigneten Fällen ortsnah versickert, verrieselt oder direkt in ein Gewässer eingeleitet werden soll.
Die Gemeinde bzw. der Verband, und nicht der Bürger, hat bei der Aufstellung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzepts vorrangig die Möglichkeit der ortsnahen Beseitigung von Niederschlagswasser zu prüfen, (zum Beispiel Versickerungsmöglichkeit), wenn zukünftig Teile eines Gemeindegebietes an eine öffentliche Einrichtung angeschlossen werden sollen.
Da, wo allerdings Probleme – wie beispielsweise Vernässungen in Kellern und auf Grundstücken – aufgetreten sind, muss es auch rechtlich möglich sein, zum Wohle der Allgemeinheit durch die Umsetzung eines Konzepts die Bürger und Gemeinde zu unterstützen. Dies geschieht, indem eine geordnete Ableitung des nicht reinigungsbedürftigen Oberflächenwassers zukünftig durchgesetzt werden kann.
Aber dort, wo bisher ohne Probleme versickert wurde, soll auch weiterhin versickert werden.
Mutmaßungen, wonach ein allgemeiner Anschlusszwang zu einem Kostentreiber für die Hauseigentümer wird, sind damit entkräftet!“