Schröder/Erben: Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen zum Haushalt 2014
Die Fraktionsvorstände der Koalitionsfraktionen haben heute im Hinblick auf die Bereinigungssitzung des Finanzausschusses in der nächsten Woche über den Haushalt 2014 beraten. Im Ergebnis werden mit den 36 Mio. Euro Steuermehreinnahmen die zusätzlich aufgelaufenen Rechtsverpflichtungen geleistet, die bisher avisierten Kürzungen beim Blindengeld und im Wissenschaftsbereich abgemildert und 10 Mio. Euro in die Steuerschwankungsreserve gegeben. Die Koalitionsfraktionen werden entsprechende Anträge in der Bereinigungssitzung stellen.
Für die Einzelpläne heißt das:
Einzelplan 03 (Inneres und Sport): Die Koalitionspartner einigten sich darauf, die Landkreise und Kreisfreien Städte des Landes nicht wie vorgesehen an den Kosten des Digitalfunks in Höhe von 2 Mio. Euro zu beteiligen. § 18 Absatz 2 des Haushaltsgesetzentwurfes sah vor, den Landkreisen und Kreisfreien Städten vorab zwei Millionen von den FAG-Schlüsselzuweisungen für die Betriebskosten des Digitalfunks abzuziehen. Diese Regelung ist auch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken vom Tisch. Eine weitere Entlastung der Kommunen ergibt sich aus der Aufgabenübertragung in den entsprechenden Gebühren aus §59 BauO.
Für die entstehenden Mehrkosten für Asylbewerberinnen und -bewerber, vor allem für die ZAST in Halberstadt, in Höhe von 0,5 Mio. Euro werden in den Haushalt eingestellt.
Die Sportförderung wird für konkrete Projekte um 1 Mio. Euro erhöht.
Einzelplan 05 (Arbeit und Soziales): Die Koalitionsfraktionen haben vereinbart, den größten Teil der geplanten Kürzungen beim Blinden- und Gehörlosengeld zurückzunehmen. Danach soll das Blindengeld monatlich nur um 30 Euro für Erwachsene auf 320 Euro (Entwurf der Landesregierung 266 Euro) abgesenkt werden. Die entsprechenden Leistungen für die bislang Berechtigten in Heimen sollen über die entsprechenden Pflegesätze erbracht werden. Ansonsten bleiben die Leistungen gleich. Für den Haushalt ergibt sich daraus eine Erhöhung bis zu 3,7 Mio. Euro. Die Koalitionsfraktionen haben zudem vereinbart, das Blinden- und Gehörlosengeld in dieser Höhe in den nächsten Jahren fortzuschreiben.
Für den Anteil des Landes Sachsen-Anhalt am Heimkinderfonds werden 1,5 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt. Hier hat sich in den letzten Wochen ergeben, dass die Zahl der Berechtigten höher ist, als ursprünglich angenommen.
Zur Sicherstellung der Schwangerschaftskonfliktberatung werden im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf zusätzlich 350.000 Euro eingestellt.
Die Förderung der regionalen Familienzentren bleibt in der jetzigen Höhe erhalten.
Einzelplan 06 (Wissenschaft und Forschung): Die Koalitionsfraktionen haben vereinbart, die Landesgraduiertenförderung in der jetzigen Höhe fortzuschreiben. Zudem werden die Kürzungen im Bereich Forschung und Entwicklung, Großgeräte und Investitionen teilweise korrigiert zurückgenommen. Dazu werden zusätzlich 8,2 Mio. Euro eingestellt.
Die Koalitionsfraktionen einigten sich auf eine Ansatzerhöhung bei den Zuschüssen zur Leucorea um 83.000 €. Damit bleiben sie mit 524.600 Euro beim gleichen Ansatz wie 2013. Das trägt zur Verstetigung der Arbeit der Leucorea bei, das Lutherjubiläum 2017 mit wissenschaftlicher Expertise in Bezug auf Luther- und Protestantismusforschung zu flankieren und schafft gleichzeitig eine Planungsphase, damit sich die Leucorea auch nach 2017 aufstellen kann.
Einzelplan 07 (Bildung und Kultur): Die Theater und Orchester, die ihre Strukturanpassungen bereits hinter sich gebracht haben und dazu ohne Hilfe durch das Land auskommen mussten, werden ab 2014 anteilig die Tarifsteigerungen ihrer Gehälter bekommen. Das gilt ab 2015 auch für die Theater und Orchester, die bis dahin ihre Strukturanpassungen vorgenommen haben. Dafür stehen 400.000 Euro im Haushalt zur Verfügung. Über die Höhe des Strukturanpassungsfonds entscheiden die Fachausschüsse nach der Vorlage der entsprechenden Konzepte.
Einzelplan 13 (Allgemeine Finanzverwaltung): Die Koalitionsfraktionen haben beschlossen, 10 Mio. Euro zur Steuerschwankungsreserve zuzuführen.
Zudem wird das FAG um 5,3 Mio. Euro erhöht, weil den Kommunen höhere Kosten aus Leistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber sowie Remanenzkosten für Kreisstraßen entstehen.
Dazu erklärt André Schröder, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion: „Die Koalition hat in guter Atmosphäre wichtige Themen abgearbeitet. Kommunen, Hochschulen, Familienberatungsstellen und Sportförderung erhalten nun mehr Mittel, als im Haushaltsplan vorgesehen waren. Darüber hinaus kann der Kultusminister Theatern und Orchestern für Strukturveränderungen mehr Anpassungshilfen gewähren und Kostensteigerungen der Häuser künftig besser abfedern. Mit einer Regelleistung für Seh- und Hörbehinderte von monatlich 320 Euro haben wir die Einschnitte deutlich reduziert und bewegen uns damit im Mittelfeld der deutschen Länder.“
Dazu erklärt Rüdiger Erben, stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Unsere Schwerpunkte für die Haushaltsverhandlungen lagen in den Bereichen Soziales und Wissenschaft. Hier haben wir die Kürzungen beim Blindengeld deutlich abgemildert und auch die Mittel für die Wissenschaft wieder aufgestockt. Dazu werden die Kommunen entlastet und wir stellen mehr Geld für Familien und den Sport zur Verfügung. Das ist trotz der Sparbemühungen ein vernünftiger Haushalt.“
Dazu erklärt Kay Barthel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: „Was für die CDU besonders wichtig war: Die zu erwartenden Steuermehreinnahmen werden nicht einfach verkonsumiert, sondern auch zur Risikovorsorge eingesetzt. In die Schwankungsreserve sollen 10 Mio. Euro fließen und aus den Minderausgaben im laufenden Jahr sind alte Kredite zu tilgen.“
Dazu erklärt Krimhild Niestädt, stellv. Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Haushalt wieder ohne neue Schulden auskommt. Das kann man gar nicht oft genug betonen. Zudem wird die Steuerschwankungsreserve aufgefüllt. Das ist ein Ergebnis nachhaltiger Haushaltspolitik. Daher wollen wir die Ansätze bis zum Ende der Legislaturperiode verstetigen.“