Schröder: Unternehmen sollen Sozialbeiträge nicht mehr vorveranlagen müssen
„Mittelstand und Handwerk sollen die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeiter nicht mehr zu Monatsbeginn vorveranlagen müssen, sondern gemeinsam mit dem Lohn im Folgemonat überweisen können. Angesichts der heute bekannt gewordenen Milliardenrücklagen der Krankenkassen sei der Vorschlag die Vorfristigkeit zur Stabilisierung der Sozialkassen abzuschaffen, eindrucksvoll untermauert worden. Ähnlich ist die Lage bei den Rentenversicherungsträgern“, so der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder.
„Wir wollen eine wirtschaftsfreundliche Abänderung der gesetzlichen Rahmenlage, die seit 2006 zu mehr Bürokratie in der Wirtschaft geführt hat. Der CDU stünde es gut zu Gesicht, die bürokratische und Liquidität aufzehrende Vorfälligkeit rasch abzulegen, zumal die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Grund für die Einführung der Vorfälligkeit, der finanzielle Engpass in der gesetzlichen Rentenversicherung, ist zwischenzeitlich weggefallen. Angesichts der Finanzpolster in den Sozialkassen ist es das Gebot der Stunde, die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückzunehmen und die Unternehmen dadurch spürbar zu entlasten“.