Schröder: Schuldenverbot auch für Sachsen-Anhalt wichtig
„Den fraktionsübergreifenden Konsens zur Änderung der sächsischen Verfassung nach über 20 Jahren kann ich nur begrüßen“, so der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder, zur Aufnahme eines Schuldenverbots in die sächsische Verfassung.
„Unsere sächsischen Nachbarn haben einen breiten Konsens im Parlament dafür gefunden, den Haushaltsplan grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Die Zweidrittel-Mehrheit für die Verfassungsänderung macht deutlich, wie wichtig ein Schuldenverbot ist. Nur in außergewöhnlichen Notfällen wie Naturkatastrophen oder harten Konjunktureinbrüchen sind künftig neue Schulden gestattet.
Obwohl der Kompromiss zur Verfassungsänderung noch von den Parteien in Sachsen abgesegnet werden muss, hoffe ich, dass die Verfassungsänderung zu Stande kommt. Auch die CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt hält das Schuldenverbot in normalen Haushaltsjahren für richtig und wäre für die Aufnahme einer entsprechenden Formulierung in die eigene Landesverfassung. Bislang ist in Sachsen-Anhalt dieser Grundsatz lediglich in der Landeshaushaltsordnung verankert. Vielleicht belebt der sächsische Kompromiss auch die Debatte bei uns“, so Schröder.