Rechtspolitische Herausforderung erfolgreich angehen
Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, äußert sich zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Sachsen-Anhalt und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes in Sachsen-Anhalt:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 war ein Paukenschlag. Wir müssen nun rechtzeitig bis zum 31. Mai 2013 ein freiheitsorientiertes Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung mit klarer therapeutischer Ausrichtung auf den Weg bringen. Dies ist ohne Zweifel eine der größten rechtspolitischen Herausforderungen der letzten Jahrzehnte.
Um der Herausforderung gerecht zu werden, haben zehn Bundesländer einen Musterentwurf für ein Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetz erarbeitet. Der Musterentwurf war Grundlage des Gesetzentwurfs unserer Landesregierung. Aus unserer Sicht stellt er ein in vollzugspraktischer Hinsicht gelungenes Regelwerk dar. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden umgesetzt, um den Vollzug therapieunterstützt auszugestalten und die Sicherungsverwahrten konsequent auf ihre Entlassung vorzubereiten.
Eines unserer vordergründigen Anliegen ist dabei, den Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen, rückfallgefährdeten Sexual- und Gewaltstraftätern zu gewährleisten. In diesem Sinne haben wir den Musterentwurf in folgenden Punkten präzisiert:
– Vollzugsziel ist der Schutz der Allgemeinheit vor jeglichen und nicht nur vor sogenannten erheblichen Straftaten
– Festlegung einer Zimmergröße von 15 Quadratmetern, einschließlich eines Kochbereichs und eines baulich abgetrennten Sanitärbereichs
– Verpflichtung, eine aus behandlungstechnischen Gründen zugewiesene, angemessene Arbeit oder arbeitstherapeutische Beschäftigung auszuüben
Die ersten Sicherungsverwahrten werden Ende des Monats in die neue Abteilung in Burg ziehen. Mit dem Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz schaffen wir nunmehr fristgemäß die rechtlichen Grundlagen für den praxisgerechten Vollzug der Sicherungsverwahrung in Sachsen-Anhalt.“